Zum Geständnis des Bundesinnenministers Friedrich, seit 2008 sei es durch Bundesbehörden mindestens 25 mal zum Einsatz von Computerüberwachung gekommen, erklärt Christopher Lauer:

Das  BKA und andere Bundesbehörden müssen den Einsatz des Bundestrojaners unverzüglich beenden. Der Quellcode der durch Bundesbehörden eingesetzten Programme muss veröffentlicht und unabhängig analysiert werden, damit überprüft werden kann, in welchem Maße seitens der  Behörden gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Herr Friedrich und das Innenministerium verwickeln sich in Widersprüche. Gab es zu Beginn der Trojaneraffäre angeblich überhaupt keinen Bundestrojaner, so wurde dieser jetzt seit 2008 in 25 Fällen eingesetzt. Herr Friedrich weiß anscheinend nicht, was in den ihm unterstellten Behörden passiert.

Offenbar hat Herr Friedrich nicht den Koalitionsvertrag von 2008 zwischen CSU und FDP in Bayern gelesen. Hier steht ganz klar, dass nach Sicht der CSU/FDP Klärungsbedarf wegen der Online-Durchsuchung herrscht. Aber daran wurde in den letzten drei Jahren nicht gearbeitet. Im Gegenteil: man gab sich mit einer „rechtlichen Grauzone“ (Uhl) zufrieden, die es laut Friedrichs jüngsten Aussagen nicht gibt.

Mit Urteil vom  27. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht jeglicher  „Online-Durchsuchung“ eine klare Absage erteilt. Übrig geblieben ist nur die Erlaubnis, unter streng eingegrenzten Bedingungen Telefongespräche auch dann abzuhören, wenn sie über Computer, beispielsweise Skype, stattfinden. Der Einsatz des „Bundestrojaners“, der unter anderem auch Bildschirminhalte überwacht, stellt also einen klaren Verfassungsbruch dar, wird aber  trotzdem von Spitzenpolitikern wie Uhl oder Friedrich verteidigt. Deshalb interessiert mich, ob der Rest der CDU/CSU ebenfalls der Ansicht ist, dass Verfassungsbrüche in Ordnung sind, solange es der Rechtsauffassung einer Regierung entspricht.

Eine  verfassungskonforme Überwachung von Computern ist schon technisch nicht möglich. Der Innenminister täte gut daran seinen aussichtslosen Kampf  gegen die Realität zu beenden.